ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Jänner 2026

 

Anmeldung, Buchungsbestätigung und Zahlungen:
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form entweder via Mail, oder Textnachricht via Telefon. Die Buchungsbestätigung wird ebenso in schriftlicher Form ausgegeben. Die Zahlungsbedingungen, wenn nicht anderwertig festgelegt, werden bei der Anmeldung der Veranstaltung bekanntgegeben. Bei einigen Kurse wird eine Vorauszahlung verrechnet.

Stornobedingungen:
Die Stornierung kann je nach Individualfall abgeklärt werden. Grundsätzlich gilt:
– Gratis Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung
– 25% der Kosten bei Stornierung bis zwei Woche vor der Veranstaltung
– 50% der Kosten bei Stornierung bis eine Woche vor der Veranstaltung
– 100% der Kosten bei Stornierung 48 Stunden vor der Veranstaltung
Im Stornofall akzeptiere ich auch gerne eine Ersatzperson.

Leistungen:
Der Leistungsumfang richtet sich je nach dem gebuchten Veranstaltungsangebot. Grundsätzlich werden die angebotenen Veranstaltungen bei jedem Wetter durchgeführt. Sollte es doch während der Veranstaltung zu einem Abbruch kommen, wird die Kosten-Leistungsbedingungen aliquot angepasst. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Leistungen können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Wenn nicht anderwertig kommuniziert, beinhaltet das Kursangebot Material und Verpflegung im Falle ganztägiger oder mehrtägiger Kurse. Die An- und Abreise zu den Kursen ist grundsätzlich selbst zu organisieren. Die Kursgebühr und die Teilnahme beinhaltet keine Versicherung für die Teilnehmer.

Haftung:
Der Teilnehmer/Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen Projekt teilzunehmen. Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme udgl. sind bitte jedenfalls vor Projektbeginn mitzuteilen. Sollte bei Allergien udgl. medikamentöse Mittel notwendig sein, sind diese vom Teilnehmer mitzubringen. Bei allen Projekten sind die Leiter/Betreuer angehalten und bemüht, Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um die Gefahr von Verletzungen, Unfällen udgl. zu vermeiden. Die Teilnehmer haben daher den Sicherheitsanweisungen Folge zu leisten. Eine Haftung des Anbieters für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die der Teilnehmer während des Projekts, auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen etc. entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Der Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung kann natürlich getätigt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus disziplinären, gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen von der Veranstaltung auszuschließen. Wird ein Kurs (zB.: aufgrund von Heimweh, mutwillige Sachbeschädigung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Behördenanordnung) vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Kostenrückerstattung.

Bei Kindern gilt weiter: Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe an die abholberechtigte Person.
Spätestens bei Projektbeginn ist noch folgendes bekanntzugeben:
– Falls das Kind von einer anderen Person abgeholt wird.
– Eine Telefonnummer, unter der der Erziehungsberechtigte den gesamten Zeitraum erreichbar ist.

Foto & Video:
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, stimmt der Teilnahmer ein, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen von ihm für Werbezwecke gemacht werden. Stephan Zenz ist berechtigt, die im Laufe von Veranstaltungen gemachten Foto- und Videoaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden und diese auf seiner Webseite, auf seinen Medienplattformen oder im Veranstaltungsprogramm zu präsentieren. Bitte um Mitteilung bei der Anmeldung, wenn dies nicht erwünscht ist.
Bei Kindern wird im Vorhinein, die Einverständnis der Erziehungsberechtigten eingeholt.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Seiten verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dieser Bestimmung möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.